Reiseversicherung

Wählen Sie zwischen Single Trip (einmalige Reise) und Multi Trip (Jahresversicherung). Wir empfehlen Ihnen die Jahresversicherung zu wählen, mit folgender Überlegung. Die Schweiz grenzt an so viele Länder und  bereits ein Einkaufsbummel in Deutschland hat zur Folge, dass eine Reiseversicherung notwendig sein könnte.

Mietfahrzeugversicherung

Bei Schäden am Mietfahrzeug übernehmen wir den Ihnen in Rechnung gestellten Selbstbehalt der Kasko- und Diebstahlversicherung bis maximal CHF 10’000.–. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden durch die Fahrzeugversicherung des Vermieters gedeckt ist.

Beispiel Multitrip

Annulierungskosten

Wir übernehmen Ihre Annullierungskosten, wenn Sie die Reise nicht antreten können, u.a. aufgrund

  • einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder eines Todesfalls
  • eines Ausfalls des direkten Stellvertreters an Ihrem Arbeitsplatz
  • eines Elementarschaden am Eigentum zu Hause
  • eines unvorhergesehenen Antritts einer neuen Arbeitsstelle
  • einer unverschuldeten Kündigung durch den Arbeitgeber

Sogar für die Mehrkosten einer Nachreise kommen wir auf, falls Sie Ihre Reise erst mit ein paar Tagen Verspätung antreten können.

SOS Schutz

Ihr weltweiter Versicherungsschutz für Reisezwischenfälle, weil Sie besonders unterwegs auf professionelle Hilfe angewiesen sind.

  • Serviceleistungen inkl. 24-Stunden-Helpline
  • Nottransport an den Wohnort (unlimitierter Versicherungsschutz!)
  • Such- und Bergungsaktion
  • Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise
  • Nicht benützter Anteil des Arrangements bei vorzeitigem Reiseabbruch
  • Besuchsreise der Angehörigen ans Spitalbett im Ausland
  • Kostenvorschuss bei Spitalaufenthalt im Ausland

Bei Problemen rufen Sie bitte jederzeit unsere Alarmzentrale an: +41 848 801 80

Freizeitschutz

Wegen der Grippe im Bett liegen, anstatt die neuen Wanderschuhe einzulaufen – unser Freizeitschutz entschädigt Sie wenigstens für die Kosten. Der geniale Deckungsbaustein in Ihrer Jahresversicherung bietet Ihnen Schutz auch für Freizeitaktivitäten – Wanderausflüge, Skipässe und Konzerttickets inklusive.

Reisegepäck während Transport

Solange sich Ihr persönliches Reisegepäck (ausser wertvolle Gegenstände oder Souvenirs) in Obhut einer Transportgesellschaft befindet, ist es gegen Verlust, Beschädigung oder verspätete Auslieferung bis maximal CHF 1’000.– versichert.

Flugunfallkapitalversicherung

Kapitalversicherung im Todesfall oder bei Invalidität infolge eines schweren Unfalls als Flugzeugpassagier bei Benützung eines öffentlichen, konzessionierten Luftfahrzeuges bis maximal CHF 250’000.– pro Person.

Ersatzreise

Falls Sie mit medizinischer Betreuung aus den Ferien repatriiert werden müssen, so haben Sie Anspruch auf eine Ersatzreise im Wert von maximal CHF 20’000.–.

SOS Schutz am Domizil

Sollte Ihnen unterwegs plötzlich einfallen, dass zu Hause die Haustür nicht abgeschlossen, der Elektroherd noch eingeschaltet oder die Katze eingesperrt ist, dann rufen Sie unsere 24-Stunden-Helpline an und entspannen Sie sich. Wir kümmern uns darum.

Arzt und Spitalkosten

Ihre optimale Absicherung bei Unfall oder Krankheit im Ausland bis maximal CHF 100’000.– pro Person. Besonders empfehlenswert für Reisen in Länder mit hohen Behandlungskosten (z.B. USA, Kanada, Australien). Höchstalter 80 Jahre.

Nur bei Multi Trip Comfort.

Hunde und Katze

Nur bei uns gibt es den Versicherungsschutz für Hunde- und Katzenbesitzer. Wir übernehmen Ihre Kosten bei einer Reiseannullierung oder einem Reiseabbruch infolge Krankheit, Unfall oder Tod Ihres vierbeinigen Lieblings.

Nur bei Multi Trip Comfort.

Reisegepäck

Ihr persönliches Reisegepäck ist während der Reise zum Zeitwert, ohne Selbstbehalt, gegen Diebstahl, Beraubung, Beschädigung und Verlust versichert.

Nur bei Multi Trip Comfort.

Selbstbehaltsgarantie

Bei Schäden am Mietfahrzeug übernehmen wir den Ihnen in Rechnung gestellten Selbstbehalt der Kasko- und Diebstahlversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden durch die Fahrzeugversicherung des Vermieters gedeckt ist.

Versichert sind die von einer versicherten Person gemieteten und gefahrenen, gesetzlich zum Verkehr zugelassenen Personenwagen, Motorhomes, Camper, Wohnmobile, Campingbusse, Kleinbusse oder Motorräder.

Nur bei Multi Trip Comfort.

Leistungsträger und Airline Insolvenzschutz

Falls der gebuchte Leistungsträger vor oder während Ihrer Reise Konkurs anmeldet, übernehmen wir die Organisation und die Kosten der Umbuchung bis zur Höhe der ursprünglich gebuchten und bezahlten Reiseleistung bzw. maximal CHF 2000.– pro Person.

Wenn mehrere versicherte Personen von ein und demselben versicherten Ereignis betroffen sind, sind die von der ERV zu bezahlenden Entschädigungen auf den Maximalbetrag von 1 Mio. CHF beschränkt. Übersteigen die Ansprüche diesen Betrag, so werden die Leistungen proportional aufgeteilt.

Nur bei Multi Trip Comfort.

Reiserechtsschutz

Wir stehen Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten zur Seite: Wir beraten Sie in sämtlichen rechtlichen Fragen bei Reisen im Ausland und übernehmen die Kosten der beauftragten Rechtsanwälte und Experten sowie die Verfahrens- und Gerichtskosten und die Prozessentschädigung.

In Zusammenarbeit mit: 

Nur bei Multi Trip Comfort.

Vulkan und Elementarereignisse

Mit unserer „Vulkanversicherung“ garantieren wir Ihnen vor und während der Reise Soforthilfe bei Ausnahmezuständen auf der Reiseroute bis maximal CHF 2’000.– pro Person.

Wenn mehrere versicherte Personen von ein und demselben versicherten Ereignis betroffen sind, sind die von der ERV zu bezahlenden Entschädigungen auf den Maximalbetrag von 1 Mio. CHF beschränkt. Übersteigen die Ansprüche diesen Betrag, so werden die Leistungen proportional aufgeteilt.

Nur bei Multi Trip Comfort.

Selbstbehalt

Bei jedem entschädigungspflichtigen Annullierungskosten-Schadenfall über CHF 10’000.– pro Einzelperson wird auf den Teil, welcher diesen Betrag übersteigt ein Selbstbehalt von 10% zulasten der versicherten Person in Abzug gebracht. Für Familien beträgt dieser Selbstbehalt 20% ab einer Schadensumme von CHF 20’000.–.
Für Reisen, welche infolge Krankheit oder Unfall einer teilnehmenden Person, welche das 65. Lebensjahr vollendet hat, annulliert werden, wird zudem ein Selbstbehalt von 10%, aber mindestens CHF 100.– in Abzug gebracht.

Diese Bestimmungen finden keine Anwendung bei Multi Trip Comfort.

Details

Die meisten Mietfahrzeug-Haftpflichtversicherungen beinhalten keine ausreichende Deckung. Mit unserer Haftpflichtergänzung stellen Sie sicher, dass Sie im Schadenfall optimal abgesichert sind. Übersteigt ein Schaden die Versicherungssumme der Mietfahrzeugversicherung, übernehmen wir die Differenz bis zur maximalen Gesamtschadensumme von 5 Mio. CHF. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden durch die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Vermieters gedeckt ist.

Die Selbstbehaltgarantie für Mietfahrzeuge (Basis-Tarif) ist in der Haftpflichtergänzung eingeschlossen.

Massgebend für die Selbstbehaltgarantie für Mietfahrzeuge (Basis-Tarif – SB002) sind die Versicherungsbedingungen (AVB) E27 11/2018 und für das Produkt mit Haftpflichtergänzung (SB012) die Versicherungsbedingungen (AVB) E323 02/2016.